Rissbildung

Risse finden sich in Neubauten, Altbauten, Anbauten usw., egal ob Beton, Ziegel oder Putz; innen und außen oder auch durchgehend.

Risse unterscheiden sich in putzgrundbedingte Risse und Putzrisse. Somit gehören Risse im Mauerwerk zu den putzgrundbedingten Rissen.

Putzgrundbedingte Risse können folgende Ursachen haben:

  • Mängel am Baugrund
  • Mängel an der Gründung
  • Art bzw. Ausführung des Mauerwerks
  • Konstruktive Mängel
  • Erschütterungen

Mitunter treffen zwei oder mehr Ursachen aufeinander und führen zu Rissbildungen, z. B. bei Planungs-, Material- und Verarbeitungsfehlern.

Mängel am Baugrund soll ein Baugrundgutachten verhindern. An diesem wird sich der Planer/Architekt orientieren. Das Risiko jedoch trägt in der Regel der Bauherr als Grundstückeigentümer.

Bei Rissen im Mauerwerk ist zu klären, ob diese ruhen oder noch „aktiv“ sind. Hierzu werden beispielsweise Gipsmarken oder sogenannte Rissmonitore angebracht. Erst wenn sichergestellt ist, dass es keine Bewegungen mehr gibt, kann mit der Ertüchtigung begonnen werden. Hierfür bieten sich, je nach Art und Größe der Risse, verschiedene Möglichkeiten, wie Injektionen, Spiralanker etc., an.

Erschütterungen können durch Erdbeben, Fahrzeug- und Flugverkehr oder auch durch Baumaßnahmen entstehen.

Putzbedingte Risse können folgende Ursache haben:

  • Material
  • Verarbeitung

Putzbedingte Risse sind in der Regel harmlos und können nachbearbeitet werden. Es ist sicherzustellen, dass es sich nur um Risse im Putz handelt.

Sollte es sich um Haarrisse handeln und der Putz ansonsten intakt sein, ist ggfls. ein Anstrich mit einer rissüberbrückenden Farbe ausreichend. Diese Risse sollten in der Regel eine Breite von 0,2 mm nicht überschreiten. Risse, welche breiter als 0,2 mm sind, sollten untersucht werden.

Risse im Außenputz sollten immer fachmännisch behandelt werden, um Feuchteschäden am Gebäude auszuschließen.

Da der Laie und mitunter auch der Handwerker eine von Rissen ausgehende Gefahr nur schwer einschätzen kann, sollte ein Sachverständiger zur Begutachtung hinzugezogen werden. Gerne berate ich Sie hierzu.