Asbest ist die Bezeichnung für natürlich vorkommende faserförmige Silikate. Asbest ist beständig gegen chemische, physikalische und biologische Einflüsse und nicht brennbar. Dazu weist Asbest eine hohe Zugfestigkeit auf.
– Der ideale Baustoff also –
Asbestfasern können Tumore in Lunge, Kehlkopf und anderen Organen auslösen. Die Latenzzeit kann bis zu 30 Jahre betragen.
Seit dem 31.Oktober 1993 ist das Inverkehrbringen und die Verarbeitung von Asbest in Deutschland verboten.
Asbest findet sich beispielsweise in Dach- oder Fassadenplatten, in Bodenbelägen -einschließlich deren Kleber-, in Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern, Fugendichtstoffen und auch in Fensterkitten. Auch Kanal- und Lüftungsrohre können asbesthaltig sein. Nicht zu vergessen Elektrogeräte und Nachtspeicheröfen. Nachtspeicheröfen wurden in Westdeutschland bis 1976 und in 0stdeutschland bis 1982 hergestellt.
In den neuen Bundesländern wurden folgende Begriffe für asbesthaltige Materialien verwendet:
- Baufanit
- Neptunit
- Sokalit
- Baufatherm
- Spritzasbest
- Morinol (Fugenmasse)
Sowohl im gewerblichen als auch im privaten Bereich, unterliegen Tätigkeiten mit Asbest gesetzlichen Auflagen und Einschränkungen. Selbst Reinigungsmaßnahmen sind per Gesetz untersagt (Technische Regeln zur Gefahrstoffverordnung – TRGS 519)!
Private Bauherren und Mieter, die Aufträge an Dritte vergeben, sollten Asbestbelastungen erkunden oder einen Sachverständigen damit beauftragen. In keinem Fall dürfen eigene Untersuchungen, bei denen Asbeststaub freigesetzt werden kann, unternommen werden!
Gerne entnehme ich Proben, einschließlich deren Auswertung im Labor. Eine sichere Identifizierung ist allerdings nur durch eine rasterelektronenmikroskopische Untersuchung möglich.
Ausführliche Informationen der BG Bau zu Asbest finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bgbau.de/themen/sicherheit-und-gesundheit/asbest