Bodengutachten sind seit 2008 laut Bauordnungsrecht vorgeschrieben?
– Diese Auskunft ist falsch. –
Als Privatperson sind Sie dazu nicht verpflichtet.
Allerdings gibt es in den Bauordnungen der Bundesländer Paragraphen, welche sich mit der Standsicherheit von baulichen Anlagen auseinandersetzen.
Auch sind Arbeiten, die sich auf Nachbargrundstücke auswirken können zu beachten, etwa beim Aushub einer Baugrube.
Letztendlich obliegt es dem Planer oder dem Statiker, über die Erforderlichkeit eines Bodengutachtens zu entscheiden.
Leider wird mitunter auf die angebliche Pflicht hingewiesen und es werden entsprechend hohe Gebühren damit begründet.
Ein Bodengutachten ist trotzdem empfehlenswert und beugt kostenintensiven Überraschungen vor.
Da jedoch keine Verpflichtung dazu besteht, sind Sie mit Ihrem Wissen bei den Kostenverhandlungen besser gestellt.
Für Bayern können Sie hier Informationen zur Bodenbeschaffenheit Ihres Grundstücks kostenfrei abrufen: https://www.umweltatlas.bayern.de/mapapps/resources/apps/umweltatlas/index.html?lang=de